Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in Spanien
Für ein Unternehmen ist die Entdeckung neuer Talente ein ständiger Prozess; das Gleiche gilt für Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Beschäftigung ergeben können. Obwohl ein Unternehmen das Maximum aus seinem Arbeitsverhältnis herausholen kann, können arbeitsrechtliche Angelegenheiten zu einem Makel für das Unternehmen oder den Ruf des Arbeitnehmers werden, wenn sie nicht richtig behandelt werden.
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Wir bei SublimeSpain wissen, dass die menschlichen Arbeitskräfte eine wichtige Ressource sind, die die Produktivität eines Unternehmens steigern kann. Daher engagieren wir uns aufrichtig für die Beschäftigungsbedürfnisse unserer Kunden, indem wir uns bemühen, die Erwartungen zu übertreffen und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Das Hauptziel unserer Kanzlei ist es, einen umfassenden arbeitsrechtlichen Service anzubieten, der die Rechte und Interessen unserer Mandanten schützt. Egal, ob es sich um Unternehmen oder Arbeitnehmer handelt, jeder kann unsere Arbeitsrechtsdienste und HR-Lösungen in Anspruch nehmen.
Unser Arbeits- und Sozialversicherungsservice umfasst die folgenden Leistungen:
- Arbeitsrechtliche Beratung für Unternehmen und ihre Arbeitnehmer durch die Untersuchung, Vorbereitung und Legalisierung aller Arten von Arbeitsverträgen.
- Professionelle Unterstützung vor Arbeitsinspektoren.
- Vertretung und Beratung bei Schlichtungsanhörungen oder Einhaltung der Verfahrensvorschriften.
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Arbeitgebers vor den Arbeitsgerichten und Ämtern, in denen die Praktiken der ordentlichen Arbeits-, Arbeitsvollzugs- und Gewerkschaftsgerichtsbarkeit bearbeitet werden.
- Beratung bei Einstellung, Ausgliederung, Gruppen und Auflösung von Mitarbeitern.
- Überprüfung von Arbeits- und Dienstleistungsverträgen, Schutz von gewerblichem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeits- und Exklusivitätsklauseln.
- Beratung bei Tarifverhandlungen, Schiedsgerichte.
- Rechtsberatung und gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in den Bereichen Gesundheit, Rente, Berufsrisiken, Abfindungen, Entschädigung bei ungerechtfertigter Entlassung und Urlaub der Arbeitnehmer.
Was bieten wir?
Bei SublimeSpain arbeiten unsere fachkundigen Anwälte mit unseren Kunden zusammen, um ihre Beschäftigungsprobleme zu lösen. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den Pflichten von Unternehmen in Bezug auf Sozialleistungen, Liquidationen, Abfindungen und rechtswidrige Entlassungen.
Hier sind einige der Dienstleistungen, die wir anbieten:
- Vertragliche Beratung für Unternehmen.
- Beratung bei Arbeitsunfähigkeit.
- Beratung zu Berufskrankheiten.
- Rechtsberatung bei der Kandidatensuche und bei Auswahlverfahren.
- Kollektive Aussetzung von Arbeitsverträgen.
- Beratung zu Gehaltsvorteilen.
- Beratung bei Abmahnungen oder Sanktionen gegen Mitarbeiter.
- Beratung zu Berufskrankheiten.
- Beratung zu Sicherheitsstudien für Mitarbeiter.
Häufig gestellte Fragen zum spanischen Arbeitsrecht und zur Sozialversicherung
Was sollte ich tun, wenn ich in Spanien arbeiten möchte?
Zunächst müssen Sie sich im Konsulatsbüro eine N.I.E. besorgen und sich im Correspondent Social Security System registrieren lassen.
Was brauche ich, um in Spanien zu arbeiten?
Sie müssen älter als 16 Jahre sein (wenn Sie auf eigene Faust arbeiten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein), eine staatliche Genehmigung des Arbeitgebers, der den Vertrag ausstellt, und ein Arbeitsvisum haben.
Wie hoch ist der Mindestlohn in Spanien?
Der Mindestlohn für Nicht-Berufstätige beträgt 950 € pro Monat (ab Mai 2020), berechnet auf maximal 9 Stunden pro Tag, also insgesamt 40 Stunden pro Woche. Überstunden oder außerordentliche Arbeitsstunden werden je nach wöchentlichem Arbeitspensum mit 5 bis 8 Stunden vergütet.
Kann ich als Ausländer mein eigenes Unternehmen in Spanien gründen?
Ja. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, dürfen weder in Spanien noch in einem anderen Land, in dem Sie in den letzten 5 Jahren gelebt haben, vorbestraft sein, müssen über eine Krankenversicherung verfügen, die für die Erbringung von Leistungen im Land zugelassen ist, und müssen über ein ausreichendes Einkommen verfügen, um Sie und Ihre Familie während Ihres Aufenthalts in Spanien zu versorgen.
Kann ich mein Unternehmen nach Spanien bringen?
Ja, das können Sie. Es gibt 3 Möglichkeiten, wie ein ausländisches Unternehmen nach Spanien gebracht werden kann:
- Eröffnen Sie ein Vertretungsbüro: Es hat keine Rechtspersönlichkeit und kann keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben. Es ist meist ein erster Schritt, um den Markt zu erkunden, bevor man sich entscheidet, das Unternehmen komplett zu verlegen.
- Offene Niederlassungen: Sie sind selbständig und können wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, haben aber noch keine Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich um eine Zweitniederlassung, die die Aktivitäten des Hauptunternehmens weiterentwickelt.
- Eröffnen Sie eine Tochtergesellschaft: Sie haben Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich um Gesellschaften, die mit ausländischem Kapital gegründet werden und als spanische Unternehmen gelten. Das Verfahren zu ihrer Gründung ist sehr ähnlich wie bei der Gründung eines neuen Unternehmens.
Was benötige ich, um eine Zweigstelle meines ausländischen Unternehmens in Spanien zu eröffnen?
Zunächst müssen Sie eine Bescheinigung einholen, die belegt, dass das Hauptunternehmen nach den Gesetzen seines Herkunftslandes arbeitet. Dann hinterlegen Sie das Gesellschaftskapital bei der Bank, gründen die Zweigniederlassung vor einem Notar, erhalten eine NIF, zahlen die Steuergebühr für Vermögensgeschäfte und dokumentierte Rechtsakte und tragen die Zweigniederlassung in das Handelsregister ein.
Was ist der CIF?
Es bedeutet „Código de Identificación Fiscal“. Obwohl viele Menschen ihn immer noch verwenden, ist dieser Begriff in Spanien seit 2008 nicht mehr gültig, nachdem das Real Decreto 1065/2007 definiert hat, dass NIF sowohl für juristische als auch für natürliche Personen verwendet werden kann.
Was ist die NIF und wie bekomme ich sie?
Es bedeutet „Número de Identificación Fiscal“ und ist das offizielle Ausweisdokument in Spanien, das vom Innenministerium ausgestellt wird. Bis 2008 galt sie nur für natürliche Personen, aber seit dem Real Decreto 1065/2007 ist sie auch für juristische Personen vorgesehen.
Der Antrag wird bei den Konsularbüros eingereicht.
Was ist das Sozialversicherungssystem in Spanien?
Die Sozialversicherung in Spanien ist ein System, mit dem der Staat allen Arbeitnehmern (Selbstständigen oder Nicht-Selbstständigen), Genossenschaftsmitgliedern, Studenten, öffentlichen, zivilen und militärischen Arbeitnehmern auf dem Staatsgebiet und unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Rasse, ihrem Beruf oder ihrem Zivilstand einen angemessenen Schutz im Falle von Ereignissen wie:
- Primär- und Krankenhausversorgung, bei Mutterschaft, Krankheit und Unfällen.
- Berufliche Wiederherstellung.
- Wirtschaftliche Entschädigung bei Tod, vorübergehender oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Ruhestand
- Rehabilitation und Seniorenhilfe.
Was ist die Sozialversicherungsnummer und wie bekomme ich sie?
Sie ist die Identifikationsnummer aller Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf ihre Beteiligung am Sozialversicherungssystem. Ohne sie kann eine Person keine Arbeit aufnehmen oder Zugang zum Gesundheitssystem erhalten.
Der erste Schritt, um eine Sozialversicherungsnummer zu erhalten, besteht darin, einen legalen Status im Land zu haben. Dann müssen Sie das TA-Formular ausfüllen und es zusammen mit Ihrem Reisepass und/oder Ihrer NIE bei der nächstgelegenen „Tesorería General de la Seguridad Social“ (TGSS) oder Generalkasse der Sozialversicherung vorlegen. Das Verfahren dauert nur etwa eine Stunde.
Wer sollte dem Sozialversicherungssystem beitreten?
Es ist obligatorisch, dass jeder, der ein Arbeitsverhältnis oder eine Tätigkeit aufnehmen will, dem S.S.S. beitritt.
Die Zugehörigkeit kann vorgelegt werden durch:
- Der Arbeitgeber: Jedes Mal, wenn ein neuer Arbeitnehmer sein Unternehmen betritt.
- Der Arbeitnehmer: Selbstständige, die ihre Tätigkeit aufnehmen, und Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber der Verpflichtung nicht nachkommt.
- Von Amts wegen durch die Provinzialdirektionen der Generaldirektion der Sozialversicherung oder der Verwaltung aufgrund einer Maßnahme des Aufsichtsamtes für Arbeit und soziale Sicherheit.